Die Chance auf einen großen Wurf wurde vergeben“, so Graf, der zur Erreichung der Einsparziele lieber den Verkehr in der Bemessung mit berücksichtigt und die Netzbetreiber statt die Energielieferanten für Einsparungen bei allen Energieträgern verpflichtet gesehen hätte. „Darauf haben wir wiederholt hingewiesen. Eine Verpflichtung der Netzbetreiber wäre transparenter und nachvollziehbarer gewesen.“ Auch bleiben in der Gesetzesvorlage wesentliche Bereiche, in denen massives Potenzial für Energieeinsparungen vorhanden ist, unangetastet. Graf: „Wer Energie sparen will, muss bei Verkehr und Raumwärme konsequenter vorgehen und soziale Aspekte berücksichtigen.
Ein wichtiger Hebel sei auch die thermische Sanierung von Wohngebäuden. „Sozial Schwache wohnen häufig in schlecht isolierten Gebäuden. Gerade im sozialen Wohnbau gibt es hier Defizite“, sagt Vorstand Walter Boltz. Für die Wirksamkeit des Energieeffizienzgesetzes sei ein effektives Monitoring der Einsparverpflichtungen entscheidend. „Die E-Control hat in diesem Bereich viel Erfahrung und steht als Monitoringstelle bereit“, betont Boltz.
Vollständige Stromkennzeichnung wird begrüßt
Das Gesetzespaket umfasst auch weitere für Energiekonsumenten relevante Regelungen, etwa zum Online Wechsel des Strom und Gaslieferanten. Der Beschluss der Novelle des Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetzes, die festlegen soll, dass an österreichische Endkunden bis 2015 kein Atomstrom mehr abgegeben werden darf und eine vollständige Stromkennzeichnung durchzuführen ist, wird von der Regulierungsbehörde, begrüßt. „Wir werden ab Inkrafttreten der Novelle genau überprüfen, ob im betreffenden Zeitraum Graustrom und damit auch Atomstrom an die Endkunden abgegeben wurde“, kündigt Vorstand Graf an. Die E-Control betreibt die Stromnachweisdatenbank und ist die österreichweit einzige Stelle für die Anerkennung von Herkunftsnachweisen.
Medienkontakt:
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1010 Wien Mag. Bettina Ometzberger
Tel. 01 24 7 24 202
bettina.ometzberger@e-control.at
In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
Energie-Control Austria (Firmenporträt) | |
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