Stabile Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit
Die neue Systematik gilt für die sogenannte 2. Anreizregulierungsperiode Gasverteilernetzbetreiber, die vom 1.1.2013 bis 31.12.2017 dauert. Mit der Ausgestaltung wurden die stabilen Rahmenbedingungen der 1. Regulierungsperiode fortgesetzt, großer Wert wurde dabei vor allem auch weiterhin auf die Investitionsanreize für die Netzbetreiber gelegt. „Wir sind davon überzeugt, dass es uns gelungen ist, durch die definierten Erweiterungsfaktoren und Zinssätze auch künftig Anreize für Investitionen und somit für eine Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu sorgen. Schließlich liegt der für die Netzbetreiber gewährte Eigenkapital-Zinssatz bei 8,96 Prozent vor Steuern. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation eine Höhe, die den Netzbetreibern auf jeden Fall große Investitionssicherheit bietet.“
Regulierungskonto neu
Neu und laut Gesetz definiert ist in der 2. Regulierungsperiode das sogenannte Regulierungskonto. Dieses wird erstmals mit 1.1.2014 wirksam und bietet für die Gasnetzbetreiber noch mehr Sicherheit. „Mit dem Regulierungskonto fällt erstmals das sogenannte Mengenrisiko für die Netzbetreiber weg. Das bedeutet einfach formuliert: Für die Tarifierung wird eine bestimmte Absatzmenge an Erdgas herangezogen. Sollten die Netzbetreiber aus welchen Gründen auch immer aber weniger Gas absetzen, als geplant, erhalten sie aus dem Regulierungskonto die Differenz ersetzt. Ein weiterer Punkt, der für Stabilität und Sicherheit für die Netzbetreiber sorgt.“, so Martin Graf abschließend.
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In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
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Artikel 'Energie-Control Austria: Verbesserungen bei der Kostenermittlung für das Gasnetz...' auf Swiss-Press.com |
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