Die Umstellung der Tarifierung für die Benutzung der Fernleitungsnetze ist eine EU rechtliche Vorgabe, für deren Umsetzung der österreichische Gesetzgeber im Wege des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 den 1.1.2013 vorgesehen hat. Ab diesem Zeitpunkt bezahlen alle Händler, Gasversorger und Transiteure für die Ein sowie für die Ausspeisung aus dem österreichischen Fernleitungsnetz ein separates Transportentgelt. Für die Ausspeisung aus dem Fernleitungsnetz zur Versorgung der Inlandskunden übernimmt nunmehr der Verteilgebietsmanager die Kapazitätsbuchung und wird über die Netzgebühren im Verteilnetz abgegolten.
„Mit dem neuen Entry Exit Modell wird der Gashandel im Marktgebiet wesentlich belebt, weil Gashändler ohne leitungsbezogene Kapazitätsbuchungen wie bisher, das Gas ungehindert am Virtuellen Handelspunkt bei Central European Gas Hub handeln können.“, erläutert Vorstand DI Walter Boltz das neue Modell. Auch für Speicheranlagen, die am Fernleitungsnetz angeschlossen sind, wurde ein Entgelt festgelegt, das vom Speicherunternehmen bezahlt wird. Damit erhalten Speicherkunden ohne zusätzliche Kapazitätsbuchungen einen direkten Zugang zum Virtuellen Handelspunkt.
„Bei der Ausgestaltung der Tarife wurde einerseits darauf geachtet, dass die Einspeisung von günstigeren Gasquellen aus dem Westen erleichtert wird. Andererseits wurden durch eine angemessene Bepreisung von Kapazitätsengpässen auch Anreize geschaffen, Investitionen zu realisieren, um stark ausgelastet Transportrouten auszubauen. Insgesamt wurden die Ein und Ausspeiseentgelte ausgewogen festgelegt, sodass der Gastransit durch Österreich weiterhin attraktiv bleibt.“, legt Vorstand Mag. (FH) Martin Graf dar.
„Trotz der engen Zeitvorgaben durch den Gesetzgeber ist es uns gelungen, damit alle Regulierungsentscheidungen rechtzeitig fertigzustellen, um den Marktteilnehmern bis Jahresende Zeit zu geben, die vertraglichen Anpassungen vorzunehmen.“, zeigen sich die beiden Vorstände der E-Control über die Entscheidung erfreut.
Die nationalen Netzentgelte konnten aufgrund von noch laufenden Kostenermittlungsverfahren für Verteilernetzbetreiber nicht gleichzeitig festgesetzt werden. Bis Ende des Jahres sollen auch diese Entgelte novelliert werden, wodurch mit 1.1.2013 die aufgrund des GWG 2011 erforderliche Umstellung des Gesamtsystems abgeschlossen sein wird.
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In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
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Artikel 'Neues Entry Exit Tarifregime auf den Gas Fernleitungen beschlossen...' auf Swiss-Press.com |
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