Hält aber gleichzeitig fest: „Um allerdings die Richtigkeit dieser Preisweitergaben beurteilen zu können, würden wir Einblick in die Beschaffungskosten der Lieferanten benötigen, was uns von diesen bekanntlich verweigert wird. Deshalb können wir unsere Analysen derzeit nur anhand veröffentlichter Daten durchführen.“, so die Kritik der E Control.
„Allerdings könnte man hier durchaus die Frage stellen: wenn der Wegfall der Mehraufwendungen Ökostrom ordnungsgemäß an die Konsumenten weitergegeben wird, dürften die Unternehmen ja auch kein Problem damit haben, uns entsprechende Daten zur Analyse zu übermitteln. Wir fordern die Stromlieferanten im Sinne der heimischen Konsumenten deshalb zur Kooperation mit der Regulierungsbehörde auf.“, appelliert Martin Graf. Und weiter: „Bereits im Juni wurde ja die Reform des Wettbewerbs und Kartellrechts diskutiert. Jetzt zeigt sich die Wichtigkeit zur Reform dieser Gesetze, denn diese beinhalten unter anderem, dass künftig die Lieferanten beweisen müssten, dass sie die Strompreise ordnungsgemäß gesenkt haben, und dies nicht mehr von Behördenseite dargestellt werden muss. Eine möglichst rascher Beschluss dieser Reform wäre daher wünschenswert.“
Transparenz und Kostenwahrheit
Das neue Ökostromgesetz führt nun erstmals dazu, dass die heimischen Stromkunden genau wissen, was sie für Ökostrom zu bezahlen haben. „Bisher wurden diese Kosten ja mit den Mehraufwendungen für Ökostrom von den Lieferanten verrechnet, ohne dass von allen die Höhe bekannt war. Das gehört nun endlich der Vergangenheit an. Jeder Konsument hat schließlich das Recht darauf zu wissen, wieviel und wofür er bezahlen muss.“, so Graf weiter. Das Vergütungsvolumen für Ökostrom in Österreich beläuft sich auf rund 600 Millionen Euro pro Jahr, welche künftig als Teil des Netzentgeltes ausgewiesen werden. Lediglich die Bepreisung für die Herkunftsnachweise wird auch weiterhin im Energiepreis enthalten sein. Diese beläuft sich aber bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh auf lediglich 0,5 Euro/Jahr.
Festzuhalten bleibt auch, dass die Belastung aller Konsumentengruppen also von Haushalten bis zur Industrie eine variable Größe ist und von den jährlichen eingespeisten Mengen und durchschnittlich ausbezahlten Einspeisetarifen abhängt. Erst am Ende eine Jahres wird dann eine Bilanz gezogen, überschüssiges Geld wird dann im nächsten Jahr verwendet und senkt dann die Kosten.
Befreiung möglich
Zusätzlich wurde mit dem neuen Ökostromgesetz die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die teilweise Befreiung von den Ökostromkosten für einkommensschwache Haushalte in Österreich der GIS übertragen. Die E-Control hat zur leichteren Abwicklung für Konsumenten eine Ausführungsverordnung erlassen. Konkret besagen die neuen Regelungen, dass Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Juli maximal 20 Euro pro Jahr als Beitrag für die Ökostromförderung bezahlen müssen. Von allen Kosten, die diese 20 Euro übersteigen, können sich die Haushalte befreien lassen. Für die Befreiung gelten die gleichen Regelungen wie bei der Rundfunkgebühr. Beantragen können betroffene Haushalte diese bei der GIS Gebühren Info Service GmbH.
Medienkontakt:
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Rudolfsplatz 13a
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In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
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Artikel 'E-Control: Preisbewegungen genau beobachten Neues Ökostromgesetz bringt erstmals...' auf Swiss-Press.com |
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