Die EU Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT) legt fest, dass der Marktmissbrauch bei als Spotprodukten gehandelten Energiegroßhandelsprodukten (Waren) durch die E-Control zu verfolgen ist, Marktmissbrauch bei als Finanzinstrumenten gehandelten Energiegroßhandelsprodukten (Derivate) hingegen durch die FMA. Da Derivate und Spotmarkt aber eng und vielfältig miteinander verknüpft sind, erfordert dies eine enge Zusammenarbeit der beiden zuständigen Aufsichtsbehörden. Das Kooperationsabkommen regelt die Formen der Zusammenarbeit, den institutionalisierten Informationsaustausch sowie die gegenseitige Hilfestellung bei laufender Überwachung und Verfolgung von Missbrauchsfällen.
Die Vorstände der E-Control, DI Walter Boltz und Mag. (FH) Martin Graf, begrüßen die zukünftige Kooperation: „Das ist ein absolut wichtiger Schritt. Die enge Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden gewährleistet eine bestmögliche Überwachung der Energiegroßhandel. Die E-Control wird den Energiegroßhändlern gemeinsam mit der FMA genau auf die Finger schauen.“ Und der FMA Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, erklärte dazu: „Dieses Kooperationsabkommen ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Effizienz und Effektivität der Aufsicht in diesem für die österreichische Volkswirtschaft so wichtigen Bereich.“
Medienkontakt:
Energie-Control Austria
Rudolfsplatz 13a
1010 Wien Österreich
Tel: +43 1 24724 0
Fax: +43 1 24724 900
In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
Energie-Control Austria (Firmenporträt) | |
Artikel 'FMA und E-Control kooperieren bei Beaufsichtigung der Energiegroßhandelsmärkte...' auf Swiss-Press.com |
214 Firmengründungen am 01.05.2025 – Aktuelle Publikationen im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB)
Portal Helpnews.ch, 01.05.2025 Portal Helpnews.ch, 01.05.2025
09:41 Uhr
Nach Brand auf Chilbi-Gelände: Autoscooter-Anlage total zerstört »
08:40 Uhr
Einem Bank-Run entgegenwirken: Die SNB zieht Konsequenzen aus der ... »
06:02 Uhr
Forderungen zum Tag der Arbeit: Jusos wollen «Reiche zerplatzen», ... »
11:11 Uhr
Microsoft verspricht Europa Schutz vor politischen Risiken »
A. Vogel Bio Herbamare 3x10g
CHF 4.35
Coop
A. Vogel Bio Kelpamare
CHF 4.85
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 4.75
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 3.40
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz
CHF 14.90
Coop
A.Vogel Bio Herbamare Kräutersalz Spicy
CHF 6.45
Coop
Aktueller Jackpot: CHF 2'016'451