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FMA und E-Control kooperieren bei Beaufsichtigung der Energiegroßhandelsmärkte



Energie-Control Austria

12.07.2012, Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA und die Energie Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts und Erdgaswirtschaft (E-Control) haben heute ein Kooperationsabkommen zur Beaufsichtigung der Energiegroßhandelsmärkte in Österreich abgeschlossen.


Die EU Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT) legt fest, dass der Marktmissbrauch bei als Spotprodukten gehandelten Energiegroßhandelsprodukten (Waren) durch die E-Control zu verfolgen ist, Marktmissbrauch bei als Finanzinstrumenten gehandelten Energiegroßhandelsprodukten (Derivate) hingegen durch die FMA. Da Derivate und Spotmarkt aber eng und vielfältig miteinander verknüpft sind, erfordert dies eine enge Zusammenarbeit der beiden zuständigen Aufsichtsbehörden. Das Kooperationsabkommen regelt die Formen der Zusammenarbeit, den institutionalisierten Informationsaustausch sowie die gegenseitige Hilfestellung bei laufender Überwachung und Verfolgung von Missbrauchsfällen.

Die Vorstände der E-Control, DI Walter Boltz und Mag. (FH) Martin Graf, begrüßen die zukünftige Kooperation: „Das ist ein absolut wichtiger Schritt. Die enge Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden gewährleistet eine bestmögliche Überwachung der Energiegroßhandel. Die E-Control wird den Energiegroßhändlern gemeinsam mit der FMA genau auf die Finger schauen.“ Und der FMA Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, erklärte dazu: „Dieses Kooperationsabkommen ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Effizienz und Effektivität der Aufsicht in diesem für die österreichische Volkswirtschaft so wichtigen Bereich.“


Medienkontakt: Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a 1010 Wien Österreich Tel: +43 1 24724 0 Fax: +43 1 24724 900



Über Energie-Control Austria:

In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.

Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.

2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung FMA und E-Control kooperieren bei Beaufsichtigung der Energiegroßhandelsmärkte ---


Weitere Informationen und Links:
 Energie-Control Austria (Firmenporträt)

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