Wichtigist nun, dass sich die einzelnen Mitgliedsländer aktiv an die Umsetzung machen.Dabei ist es durchaus erwünscht, dass die einzelnen Länder die Zielsetzungen der Richtlinie nicht als Limit sehen“, so E-Control Vorstand Martin Graf. Vor allem Österreich war in der Vergangenheit nicht untätig und hat durchaus einiges an Energieeffizienzmaßnahmen und programmen umgesetzt. „Die bisherigen Bemühungen waren allerdings leider noch nicht ausreichend, da der Energieverbrauch auch zuletzt wieder gestiegen ist“, betont Martin Graf.
Energiewende nur durch konsequentes Energiesparen erreichbar
Die Energieeffizienz ist jedoch der zentrale Baustein beim zukünftigen Umbau des Energiesystems. Dazu ein Beispiel: Der Zuwachs an Ökostrommengen wurde in der Vergangenheit vom Zuwachs an Stromverbrauch völlig kompensiert, was zur Folge hatte, dass der Anteil des Ökostroms am gesamten Stromverbrauch in den letzten Jahren eher konstant bis fallend war. Vorstand Graf: „Die Steigerung der Energieeffizienz und der Einsatz von smarten Technologien sind wichtiger als der Ausbau und die Förderung von neuen Erzeugungskapazitäten.“
Verkehr wurde ausgelassen
Die Energie Control kritisiert an der Richtlinie, dass der Verkehr wieder einmal ausgelassen wurde. Dabei ist es gerade der Verkehr, der den Energieverbrauch und die CO2 Bilanz massiv belastet. „Gerade dieser Bereich muss endlich nachhaltig bearbeitet werden“, fordert Graf. Die Zielsetzungen in der Richtlinie hätten durchaus ambitionierter ausfallen können. Allerdings bleibt aus Sicht der E-Control offen, inwieweit die Euro, Banken und Wirtschaftskrisen den zukünftigen Energieverbrauch beeinflussen werden. Vielfach wird es in Zukunft an monetären Möglichkeiten fehlen, Energieeffizienzprogramme zu fördern.
Einsparverpflichtung wahrnehmen
Auf jeden Fall birgt die Umsetzung der Richtlinie neue Möglichkeiten für Energiedienstleistungen und nimmt die Energieversorger in die Verantwortung. Vorstand Martin Graf spricht sich klar dafür aus, dass die Einsparverpflichtung durch die Strom und Gasnetzbetreiber wahrgenommen werden sollte. Eine solche Variante, ähnlich etwa wie in Dänemark, garantiert, dass auch solche Energieeffizienzmaßnahmen ergriffen werden, die nicht zwangsweise einen einträglichen "Business Case" darstellen. Somit werden Energieeffizienzmaßnahmen auch der breiten Öffentlichkeit, sprich den Haushalten, zugänglich und gerade sozial schwache Haushalte profitieren von Energieeffizienzprogrammen.
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In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
Energie-Control Austria (Firmenporträt) | |
Artikel 'E-Control: Einigung auf EU-Effizienz-Richtlinie sehr erfreulich...' auf Swiss-Press.com |
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