Während bisher undurchsichtige Ökostrommehrkosten an die Kunden weiter verrechnet wurden, sieht das neue System vor, dass der Lieferant nur noch einen von der E Control per Verordnung festgelegten Wert an den Kunden weiter geben kann. Die Finanzierung des Ökostromsystems wird ansonsten an den Netzkosten angeknüpft. „Die Ökostromkosten auf der Stromrechnung werden für den Kunden jetzt nachvollziehbar und nachprüfbar“, betont Martin Graf, Vorstand der Energie Control Austria. Und führt weiter aus: „Die Kostenreduktion spielt sich allerdings nur auf Seiten der Energielieferanten und der Energiepreiskomponente ab. Durch das neue Finanzierungssystem verschiebt sich die Belastung zum Netz unterm Strich muss das Ökostromsystem ja trotzdem finanziert werden“.
Weitere Preissenkungen sollten folgen
Die E Control geht davon aus, dass andere Stromlieferanten dem Schritt der Energie Allianz Austria folgen werden. „Wir erwarten, dass auch andere Energieversorger in etwa demselben Ausmaß ihre Energiepreise senken und in Zukunft auf die offene aber auch versteckte Weiterverrechnung von Ökostromkosten verzichten werden“, sagt Walter Boltz. „Die E Control wird im Rahmen ihrer Markt und Monitoringaufgaben penibel darauf achten, dass von den Stromlieferanten die Umstellungen des Ökostromgesetzes auch an die Kunden weiter gegeben wird“, so Martin Graf abschließend.
Preis für Herkunftsnachweise für Ökostrom wird 1,50 Euro betragen
Die E-Control hat gemäß Ökostromgesetz eine Verordnungsermächtigung und damit einen Preis für Herkunftsnachweise festzulegen. Dabei handelt es sich um jene Herkunftsnachweise, die an den geförderten Ökostrommengen haften, die an die Energielieferanten zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um eine Säule zur Finanzierung des Ökostromsystems. Die anderen beiden Säulen sind eine Ökostrompauschale und ein Aufschlag auf die Netzkomponenten.
Die Herkunftsnachweispreisverordnung der E Control wird am 26. Juni im Energiebeirat behandelt, der Beschluss der Verordnung ist für Ende Juni 2012 vorgesehen. „Der Beitrag wird bei 1,50 Euro liegen“, teilt Graf mit. Zum Verordnungsentwurf sind bereits zahlreiche Stellungnahmen eingelangt. Aufgrund dieser Vorbringen wurde der Preis für Herkunftsnachweise in der entsprechenden Höhe festgesetzt. Graf fügt ein Rechenbeispiel an: „Ein Haushalt, der im Jahr 3.500 kWh Strom verbraucht, wird über diesen Mechanismus mit 0,5 Euro/Jahr belastet und vom Energielieferanten abgerechnet“.
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In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
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Artikel 'E-Control erwartet mehr Transparenz bei Ökostromkosten...' auf Swiss-Press.com |
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