Für Gasnetzbetreiber gibt es künftig verpflichtende Qualitätsstandards. „Die Dienstleistungsqualität der Gasnetzbetreiber war schon jetzt auf einem guten Niveau. Trotzdem war es uns wichtig, die Regelungen noch verbindlicher zu gestalten“, erläutert Martin Graf, Vorstand des Energieregulators EControl. „Kunden bekommen zukünftig die Dienstleistungen des Gasnetzbetreibers auf Basis festgelegter Qualitätsstandards. Damit werden die Rechte der Konsumenten entscheidend gestärkt. Die verpflichtenden Qualitätsstandards bei der technischen Qualität der Versorgungsleistung des Netzbetreibers sind auch ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit für alle 1,3 Millionen Gaskunden“, betont Graf. Die Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung der E-Control wurde am 25. Mai 2012 vom Vorstand der E-Control Austria beschlossen, die Bestimmungen gelten ab 1. Jänner 2013.
Rechnungen müssen verständlich sein
Die neuen Regelungen bringen den Kunden bessere Information, mehr Transparenz und mehr Rechte. „Rechnungen müssen auf Anhieb verständlich und verrechnungsrelevante Daten für alle Kunden abrufbar sein“, nennt Walter Boltz, Vorstand der Energie Control, zwei Beispiele. Alle Gasnetzbetreiber müssen sich künftig an einheitliche Fristen halten. Kunden, die eine Anfrage oder Beschwerde an den Gasnetzbetreiber richten, müssen innerhalb von fünf Tagen eine Antwort erhalten. Nach erfolgter Ablesung müssen die Kunden binnen 15 Tagen ab Ende der Abrechnungsperiode die Rechnung erhalten. Auch wichtige Informationen, etwa über die Gasnotrufnummer (128) und Verhaltensregeln bei Gasgeruch, müssen den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Österreichweit einheitliche Standards
Bisher gab es bei vielen Dienstleistungen der Gasnetzbetreiber zum Teil große Unterschiede. „Mit den verpflichtenden Qualitätsstandards werden die Regelungen nun österreichweit vereinheitlicht“, so Boltz. Es sei beispielsweise nicht einzusehen gewesen, warum ein Gaskunde in einem bestimmten Bundesland seinen Zählerstand bei Selbstablesung online bekannt geben kann, in einem anderen Bundesland aber nicht. Mit der neuen Verordnung müssen alle Gasnetzbetreiber künftig die gleichen Standards anbieten. Bei Terminvereinbarungen, etwa für Reparaturen oder Ablesungen, muss hinkünftig ein zweistündiges Zeitfenster angeboten werden.
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In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas. Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.
2001 wurde in diesem Sinne die Energie-Control GmbH (E-Control) gegründet. Anteilseigner der E-Control ist zu 100 % der Bund. Die Verwaltung der Anteilsrechte obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind in einem Energie Regulierungsbehördengesetz festgelegt.
Energie-Control Austria (Firmenporträt) | |
Artikel 'Mehr Information und Transparenz für Gaskunden...' auf Swiss-Press.com |
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